Coronavirus-Update: Unterstützungsmöglichkeiten für EPU + KMU


Wir haben für Sie eine Übersicht über Unterstützungsmöglichkeiten und weitere Infos zusammengestellt.
Unterstützung aus dem Existenzsicherungsfonds
Seitens der Wirtschaftskammer Niederösterreich wurde nun ein Existenzsicherungszuschuss eingerichtet.
Abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit (mindestens 2-jährige WK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung) gibt es von der WKNÖ einen einmaligen Existenzsicherungszuschuss von maximal 5.000 Euro pro Unternehmen.
Unterstützung aus dem Existenzsicherungsfonds
Seitens der Wirtschaftskammer Niederösterreich wurde nun ein Existenzsicherungszuschuss eingerichtet.
Abhängig von Umsatzrückgang und Branchenzugehörigkeit (mindestens 2-jährige WK-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung) gibt es von der WKNÖ einen einmaligen Existenzsicherungszuschuss von maximal 5.000 Euro pro Unternehmen.
Diese Unterstützung wendet sich an Unternehmen mit maximal 10 Beschäftigten. Dabei werden dem gesamten Unternehmen Teilzeitbeschäftigte anteilig, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte gar nicht zugerechnet.
Die Förderhöhe richtet sich nach dem Rückgang der Umsätze im Vergleich zu den Monaten im Vorjahr. Der Antrag kann sechs Monate ab Ende des Umsatzrückgangs bis spätestens 31.12. 2020 der jeweiligen Bezirksstelle der WKNÖ übermittelt werden.
Zum Antragsformular
Info WKO: https://www.wko.at/service/noe/Existenzsicherung.html
Stundungsanträge an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
Muster für Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung, auf Herabsetzung der Körperschaftssteuervorauszahlung, auf zinsenlose Stundung der GKK-Beiträge, auf zinsenlose Stundung der Kommunalsteuervorauszahlung, auf zinsenlose Stundung der Lohnabgaben und auf zinsenlose Stundung der Umsatzsteuerzahlung finden Sie in einem weiteren Artikel auf unserer Website.
Stundungsanträge an Finanzamt und Sozialversicherungsträger
Muster für Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung, auf Herabsetzung der Körperschaftssteuervorauszahlu
Kurzarbeit
Zwischen AMS und den Sozialpartnern wurde ein neues Kurzarbeitsmodell vereinbart. Kurzarbeit ist für Unternehmen unabhängig von der jeweiligen Betriebsgröße und unabhängig von der jeweiligen Branche möglich.
Was sind die Schritte, wenn ein Unternehmen Kurzarbeit plant?
1. Schritt: Umgehende Verständigung des AMS über bestehende Beschäftigungsschwierigkeiten.
2. Schritt: Gespräche mit Betriebsrat, wenn vorhanden
3. Schritt: Sozialpartnervereinbarung (Wirtschaftskammer und Gewerkschaft)
4. Schritt: Einbringung des Antrages beim zuständigen AMS
Im gesamten Durchrechnungszeitraum kann die Arbeitszeit und somit das Entgelt um maximal 90 Prozent reduziert werden. Dabei können aber auch längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden vereinbart werden. Bei der Corona-Kurzarbeit müssen Arbeitnehmer in Abstimmung mit dem Arbeitgeber ihren gesamten Urlaubsanspruch vergangener Urlaubsjahre und ihr gesamtes Zeitguthaben verbrauchen.
Ein Infoblatt zum neuen Kurzarbeitsmodell finden Sie hier.
Mietreduktion
Nach Rückfrage mit Experten empfiehlt sich für betroffene Unternehmen mit Hinweis auf die behördlich angeordnete Schließung des Betriebes bei Vermieter um Mietreduktion bzw. Mietentfall anzusuchen (aufgrund der Besonderheit der Situation gibt es dazu noch keine Judikatur).
Basis dafür ist der § 1104 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches / Fälle und Bedingungen einer Erlassung des Zinses.
„Wenn die in Bestand genommene Sache wegen außerordentlicher Zufälle, als Feuer, Krieg oder Seuche, großer Überschwemmungen, Wetterschläge, (…) gar nicht gebraucht oder benutzt werden kann, so ist der Bestandgeber zur Wiederherstellung nicht verpflichtet, doch ist auch kein Miet- oder Pachtzins zu entrichten.“
Von der Schließung betroffene Betriebe
Eine Übersicht, in welcher Form die einzelnen Branchen von den Schließungen betroffen sind, finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer.
Hier finden Sie eine Liste, welche Unternehmen ganz oder teilweise geschlossen halten müssen.
Sofortmaßnahmen für Tourismusbetriebe
Auf der Website der ÖHT finden Sie alle Informationen und den Link zur Antragstellung der Überbrückungsfinanzierungen.
Überbrückungsfinanzierungen für EPU/KMU
Eine Überbrückungsgarantie bietet das Austria Wirtschaftsservice. Ziel ist eine Erleichterung der Finanzierung von Betriebsmittelkrediten von Unternehmen, deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftrags-, Lieferausfälle oder sonstigen Martkänderungen beeinträchtigt sind.
AWS-Hotline Überbrückungsgarantien: +43 1 501 75-500
Niederösterreich: Haftungsübernahmen durch die NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG)
Für kleine und mittlere Unternehmen in NÖ, welche von den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus negativ betroffen sind, stellt das Land Niederösterreich zur raschen Unterstützung ein Maßnahmenpaket mit einem Haftungsrahmen von EUR 20 Mio. zur Verfügung.
Nähere Infos können Sie hier nachlesen.
Telefon: +43 2742 9000 19335
E-Mail: stabilisierung@noebeg.at
Coronavirus Infopoint der Wirtschaftskammer
Ist Ihr Unternehmen vom Coronavirus (Covid-19) betroffen? Haben Sie konkrete Fragen zu Arbeitsrecht, Entgeltfortzahlungen oder internationalen Lieferketten? Beim Infopoint der Wirtschaftskammer bekommen Sie die wichtigsten Infos für Ihr Unternehmen rund um Corona.
T: 0590900-4352
E-Mail: Infopoint_Coronavirus@wko.at
https://wko.at/coronavirus
Online-Anfrage: https://www.wko.at/service/anfrage-coronavirus-infopoint.html
Ein Gebot der Stunde: Entschädigungen für EPU und KMU schaffen
Der SWV NÖ tritt dafür ein, dass das Epidemiegesetz mit dem garantierten Ersatz von Verdienstentgang für Einpersonenunternehmen und Betriebe mit bis zu 25 MitarbeiterInnen auch jetzt gilt. Mit dem Covid-19-Fondsgesetz wurde jedoch die Geltung des Epidemiegesetzes § 32, Abs. 4, von den Regierungsparteien für die aktuelle Corona-Krise außer Kraft gesetzt. Unternehmen, die behördlich geschlossen werden, bekommen damit nicht die nach dem Epidemiegesetz zustehende vollständige Entschädigung für ihren Verdienstentgang.
Der Wirtschaftsverband NÖ setzt sich daher dafür ein, dass für kleine Unternehmen eine entsprechende Entschädigung geschaffen wird. Das ist in der aktuellen Situation eine Notwendigkeit.
So erreichen Sie den Wirtschaftsverband NÖ
Für Anfragen oder Anliegen erreichen Sie den Wirtschaftsverband NÖ unter
E-Mail: Infopoint_Coronavirus@wko.at
https://wko.at/coronavirus
Online-Anfrage: https://www.wko.at/service/
Ein Gebot der Stunde: Entschädigungen für EPU und KMU schaffen
Der SWV NÖ tritt dafür ein, dass das Epidemiegesetz mit dem garantierten Ersatz von Verdienstentgang für Einpersonenunternehmen und Betriebe mit bis zu 25 MitarbeiterInnen auch jetzt gilt. Mit dem Covid-19-Fondsgesetz wurde jedoch die Geltung des Epidemiegesetzes § 32, Abs. 4, von den Regierungsparteien für die aktuelle Corona-Krise außer Kraft gesetzt. Unternehmen, die behördlich geschlossen werden, bekommen damit nicht die nach dem Epidemiegesetz zustehende vollständige Entschädigung für ihren Verdienstentgang.
Der Wirtschaftsverband NÖ setzt sich daher dafür ein, dass für kleine Unternehmen eine entsprechende Entschädigung geschaffen wird. Das ist in der aktuellen Situation eine Notwendigkeit.
So erreichen Sie den Wirtschaftsverband NÖ
Für Anfragen oder Anliegen erreichen Sie den Wirtschaftsverband NÖ unter
0664 411 8394 (Landesgeschäftsführer Mag. Gerd Böhm) oder
0676 323 9475 (Stefan Mann),
bzw. per Mail: noe@wirtschaftsverband.at.