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Für Gastronomie und Hotellerie: Erweiterter Fördercall Hygienemaßnahmen für die Wintersaison

Nach der Förderaktion „Gastgeber - Hygienemaßnahmen“ im Sommer 2020 gibt es nun für Gastronomie- und Hotellerieunternehmen im Kampf gegen das Corona-Virus auch einen Fördercall für die Wintersaison.

Die Eckpunkte:

Ziel: Schutz vor Infektionen der Gäste und der Beschäftigten

Gefördert werden: Die Förderaktion soll gewerblichen Tourismusbetrieben, Privatzimmervermietungen mit höchsten 10 Betten, Campingbetrieben in der Fachgruppe Freizeit-und Sportbetriebe sowie Ausflugszielen, die Partner der Niederösterreich-CARD und/ oder Mitglieder der Top-Ausflugsziele sind, einen Anreiz geben, um in notwendige Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Hygiene zu investieren.

Antragsberechtigt sind

  • Mitglieder der Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer NÖ mit aktiver Gewerbeberechtigung,
  • PrivatzimmervermieterInnen, deren Privatunterkünfte im Rahmen der Aktion „Qualifizierung und Vermarktung im ländlichen Tourismus“ bereits kategorisiert sind,
  • Campingbetriebe in der Fachgruppe Freizeit-und Sportbetriebe sowie
  • Ausflugsziele, die Partner der Niederösterreich-CARD und/ oder Mitglieder der Top-Ausflugsziele sind, und die an einem Standort in Niederösterreich in qualitätsverbessernde Hygienemaßnahmen investieren.

Förderstelle: NÖ Wirtschafts-und Tourismusfonds des Landes NÖ

Abgewickelt wird diese Maßnahme von der Wirtschaftskammer Niederösterreich und vom Landesverband für Urlaub am Bauernhof und Privatzimmervermietung in Niederösterreich.

Fördergegenstand: Fördergegenstand sind Investitionen und Hygienemaßnahmen als Schutzmaßnahme gegen Infektionen (zB. Anschaffung von Desinfektionssäulen, berührungslose Spender zur Handdesinfektion mit Abfallbehälter, Messinstrumente, MNS-Masken, Glas-oder Plexiglaswände („Spuckschutz“), Desinfektionsmittel, berührungslose Armaturen, einzelverpackter Ersatz für Menagen, etc.).

Mit dem erweiterten Fördercall können nun erstmals auch Messinstrumente zur Infektionsprävention – wie Fiebermesser - gefördert werden. 

Förderhöhe: Die Förderung ist gestaffelt und wird in der Höhe von 500,- Euro, 1.000,- Euro und 1.500,- Euro je nach Betriebsart ausbezahlt.

Einreichfrist und Förderzeitraum: Der Fördercall endet am 31. Mai 2021. Es können Investitionen, die ab dem 16. März 2020 getätigt wurden, eingereicht werden.

Die Einreichfrist endet, wenn das für den Call vorgesehene Budget ausgeschöpft ist, spätestens aber am 31.05.2021. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Einlangens behandelt.

Mehr zu den Förderkriterien:

https://www.wko.at/branchen/noe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/FAQ-Foerdercall-Hygienemassnahmen-02.11.2020_1.pdf

https://www.wko.at/branchen/noe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/Spezielle-Richtlinien-gastgeber-hygienemassnahmen.pdf

Zur Antragstellung: https://www.wko.at/branchen/noe/tourismus-freizeitwirtschaft/gastronomie/antrag-hygiene.html

Info 02742 851 19612 / Fachgruppenbüro WKNÖ

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