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Scheinselbstständigkeit: Gesetz bringt Rechtssicherheit für Selbstständige

Das Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz soll mehr Rechtssicherheit für selbstständig Erwerbstätige schaffen und besseren Schutz vor nachträgliche und teure SVA-Zahlungen im Vorfeld abfedern. Ebenfalls soll auch die Rückverrechnung bezahlter Beiträge vereinfacht werden.

Dafür haben wir lange gekämpft: Selbstständige werden vor SVA-Nachzahlungen zukünftig besser geschützt und die Rückverrechnung bezahlter Beiträge wird vereinfacht. Im Sozialausschuss wurde nämlich das von der Regierung vorgelegte „Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz“ mehrheitlich beschlossen. Damit soll eine Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbstständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit erreicht werden.

Künftig soll bereits bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch bestimmte Personengruppen mittels Fragebogen geprüft werden, ob eine Pflichtversicherung nach ASVG oder GSVG bzw. BSVG vorliegt (Vorabprüfung). Betroffen sind neue Selbstständige, bestimmte BetreiberInnen freier Gewerbe und Ausübende bäuerlicher Nebentätigkeiten.

Darüber hinaus kann auch eine – rückwirkende – Versicherungszuordnung auf Grund einer amtswegigen Sachverhaltsfeststellung oder auf Antrag der versicherten Person (oder ihres Auftraggebers) erfolgen.
Das neue Verfahren soll bereits mit 1. Juli 2017 in Kraft treten.

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