Schwellenwerte-Verordnung: Das sind die Neuerungen


Was ist neu?
Ab 2025 können öffentliche Auftraggeber Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 143.000 Euro (netto) direkt vergeben – auch mit vorheriger Bekanntmachung. Bisher lag dieser Schwellenwert deutlich darunter.
Im Baubereich bleibt wie gehabt die Direktvergabe an mindestens drei Unternehmen bis zu 1 Mio. Euro zulässig – ohne vorherige öffentliche Bekanntmachung.
Diese neuen Werte gelten bis 31. März 2026. Bis dahin ist eine größere Reform des Bundesvergaberechts geplant.
Warum ist das wichtig?
Direktvergaben sparen Zeit und Bürokratie – gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist das eine echte Chance, rascher an öffentliche Aufträge zu kommen.
EU-Schwellenwerte weiterhin gültig
Unverändert bleiben die EU-weiten Schwellenwerte im Oberschwellenbereich, z. B.:
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Bauleistungen: 5.538.000 €
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Liefer-/Dienstleistungen klassischer öffentlicher Auftraggeber: 221.000 €
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Für Ministerien und zentrale Stellen: 143.000 €
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Sektorenauftraggeber: 443.000 €
Diese EU-Schwellenwerte gelten bis 31.12.2025. Eine neue Anpassung durch die EU erfolgt mit 1.1.2026.