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SWV NÖ-Kerschbaumer stellt die neuen Kriterien für den Härtefall-Fonds vor

SWV NÖ EPU-Referatsleiterin Martina Kerschbaumer

„Die Kriterien für die Antragstellung des Härtefall-Fonds sind geändert worden“, informiert EPU Referatsleiterin Martina Kerschbaumer. 

„Der Betrachtungszeitraum ist bis 15. September 2020 verlängert worden. Innerhalb der 6 Monate können 3 Monate für die Beantragung gewählt werden. Eine Mindest-Förderhöhe von monatlich 500 Euro wurde eingeführt, sodass auch Unternehmen, die in den letzten Veranlagungsjahren keinen Gewinn erwirtschaftet haben, Anträge stellen können. Außerdem sind Versicherungsleistungen sowie Zahlungen aus dem Familienhärteausgleich kein Ausschlussgrund mehr“, erklärt Martina Kerschbaumer.

Nähere Infos finden Sie hier.

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