Wir gehen wählen.


Der Wirtschaftsverband NÖ setzt sich für die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Einpersonenunternehmen (EPU) ein. Speziell diese Unternehmen brauchen unseren Einsatz in der Wirtschaftskammer. So haben wir für EPU und KMU z.B. eine Anhebung der Umsatzgrenze bei der Kleinunternehmerregelung und höhere Zuschüsse bei der Entgeltfortzahlung erreicht.
- die Abschaffung des 20-prozentigen Selbstbehalts für Selbstständige beim Arztbesuch
- ein generelles Krankengeld für (Klein-) UnternehmerInnen ab dem 4.Tag
- lückenlose Absicherung bei langer Krankheit
- Vorsteuerabzugsfähigkeit bei allen betrieblich genutzten PKW
- Steuererleichterung für Arbeitsplätze im Wohnungsverband
Wir werden diese Ziele mit Nachdruck und Konsequenz vorantreiben. Daher ist es wichtig, dass Sie ihr Wahlrecht wahrnehmen.
Wer kann an der WKÖ-Wahl teilnehmen?
An der Wirtschaftskammer-Wahl können alle Mitglieder teilnehmen, wenn sie eine aktive Gewerbeberechtigung haben oder wenn sie erfolgreich die Aufnahme in die Wählerliste beantragt haben (bei ruhender Berechtigung).
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie
- zum Stichtag – das ist der 22. November 2019 – Mitglied einer Fachorganisation sind
- und Sie Ihre Gewerbeberechtigung nicht ruhend gemeldet haben.
Was wird gewählt?
Bei der WKÖ-Wahl wählen Sie Ihre direkte Fachgruppen-Vertretung. Sollten Sie für zwei Fachgruppen aktive Gewerbeberechtigungen haben, dann füllen Sie pro Fachgruppe einen Stimmzettel aus.
So funktioniert's.
Sie können Ihre Stimme persönlich von 02.-04. März mit Ihrem Lichtbildausweis in einem der Wahllokale in ganz Niederösterreich abgeben oder mit Wahlkarte wählen.
Wie beantrage ich eine Wahlkarte?
- Wenn Sie eine Einzelunternehmerin/ein Einzelunternehmer sind, dann füllen Sie den "Wahlkartenantrag für Einzelunternehmen" Für Gesellschaften und sonstige Rechtsträger gilt: Einfach den Antrag "Wahlkartenantrag für Gesellschaften und sonstige Rechtsträger" ausfüllen.
- Sie können die Wahlkarte aber auch bei uns beantragen. Dies ist per E-Mail unter noe@wirtschaftsverband.at (Betreff "Wahlkartenantrag") oder telefonisch unter 02742 2255-444 möglich. Bitte geben Sie Ihren Firmennamen oder die WKÖ-Mitgliedsnummer an. Bei postalischer Zustellung ist dies bis 24. Februar möglich.
Für jede Fachgruppe gibt es einen eigenen Stimmzettel. Wenn Sie in mehreren Fachgruppen wahlberechtigt sind, achten Sie bitte darauf, pro Fachgruppe einen Stimmzettel in ein Kuvert zu geben.
Wo finde ich mein Wahllokal?
Die Wahllokale in Niederösterreich haben von 02.-04. März 2020 jeweils von 08:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Hier finden Sie eine Übersicht über alle Wahllokale in Niederösterreich nach Bezirken. Dies ist ein Auszug aus der Wahlkundmachung der WKNÖ.
Was muss ich zum Wählen im Wahllokal mitnehmen?
Bei natürlichen Personen reicht ein Lichtbildausweis. Bei Gesellschaften muss zum Lichtbildausweis eine auf deinen Namen lautende firmenmäßig gezeichnete Wahlvollmacht mitgebracht werden. Diese ist auch auf der Kommunikationsplattform des Wirtschaftsverbandes und hier downloadbar - bitte Unterschriftsberechtigte genau kontrollieren.
(ACHTUNG: Es gibt Hinweise darauf, dass die Wirtschaftskammer die firmenmäßige Kennzeichnung genau überprüft und insbesondere gewerberechtliche Geschäftsführer solche Vollmachten NICHT unterzeichnen dürfen. Also bitte die firmenmäßige Zeichnung beachten und die Vollmacht NICHT von den gewerberechtlichen Geschäftsführern unterschreiben lassen.)
Muss ich selber ins Wahllokal gehen oder darf ich jemanden bevollmächtigen?
Als natürliche Person müssen Sie selbst ins Wahllokal gehen. Alle juristischen Personen und sonstige Rechtsträger müssen zur Ausübung des Wahlrechts eine/n GesellschafterIn, eine/n GeschäftsführerIn, ein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied oder einen Prokuristen/eine Prokuristin bevollmächtigen.